Erbrecht
Sie wollen frühzeitig die Verteilung Ihres späteren Nachlasses regeln oder Sie benötigen Rat in einem aktuellen Erbfall? Dann kann ich Ihnen die in Ihrem speziellen Fall gegebene Rechtslage der gesetzlichen Erbfolge und/oder einer durch Testament oder Erbvertrag geregelten Erbfolge aufzeigen und mit Ihnen gemeinsam mögliche Handlungsalternativen erarbeiten.
Als Fachanwältin für Familienrecht ist es mir außerdem in besonderem Maße möglich, neben den erbrechtlichen Aspekten auch die sich aus dem Familienrecht ergebenden Konsequenzen zu berücksichtigen. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn eine Ehescheidung und/oder Wiederheirat vorliegt oder eine sogenannte Patchwork-Familie beteiligt ist.
Ich stehe Ihnen als Anwalt im Erbrecht sowohl für den Entwurf eines Testaments oder Erbvertrags als auch für die Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche jederzeit zur Verfügung.
Als Testamentsvollstreckerin (AGT) übernehme ich für Sie Nachlassabwicklungen, Nachlassauseinandersetzungen und natürlich Testamentsvollstreckungen.
So können Sie insbesondere bei folgenden erbrechtlichen Themen auf meine Unterstützung zurückgreifen:
Nachlassplanung, Regelung der Erbfolge, Erbvertrag, Übergabevertrag, vorweggenommene Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Testament, Berliner Testament, Ehegattentestament, sog. Behindertentestament, Vorerbe, Nacherbe, Ersatzerbe, Schlusserbe, Enterbung, Erbausschlagung, Nachlasspfleger, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Vermächtnis, Auflage, Erbauseinandersetzung, Nachlassauseinandersetzung, Teilungsversteigerung, Nachlassverwaltung, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung